Dienstleistungen zur Aufnahme einer Beschäftigung aus dem Ausland

Dienste für Aufnahme einer Beschäftigung in DeutschlandDas nachfolgende Angebot hier ist gültig, wenn Sie bereits einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber haben und noch nicht in Deutschland sind.

Die Dienstleistungen für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken umfassen die folgenden Leistungen:

  1. Bereitstellen einer persönlichen Checkliste für alle einzureichenden Dokumente, um sicherzustellen, dass Sie alles Notwendige für Ihren Antrag haben,
  2. Einleiten des neuen "beschleunigten Fachkräfteeinwanderungsverfahren",
  3. Bezahlung des beschleunigten Fachkräftverfahrens
    so wird die Beschleunigung aus Ihrem Verfahren aufrecht erhalten:
  4. Vorausfüllen der obligatorischen Antragsformulare,
  5. Hinweise bei welcher Stelle die entsprechenden Dokumente einzureichen sind,
  6. Zusammenstellung der ergänzenden Dokumente, um sicherzugehen, dass alles nicht nur in Ordnung, sondern auch vollständig ist. Deutsche Behörden missbilligen "Chaos".
  7. Beantwortung der Nachfragen der Behörden, um sicherzustellen, dass die Behörden nur das zu hören bekommen, was sie wissen müssen,
  8. Erstellen eines ergänzenden Schreibens, um die Behörden zu überzeugen,
  9. allgemeine Hinweise zum Antragsverfahren (Dauer, Gebühren, Öffnungszeiten u.s.w.).
  10. Begleiten zu einem Termin im Ausländeramt in Berlin.

Dienstleistungen für Ehegatten und minderjährige Kinder:

Ein nachziehender Ehegatte und minderjährige Kinder bekommen nicht automatisch mit dem Bewerber nach Deutschland kommen. Nur weil der Kandidat einen Antrag stellt, bedeutet heißt das noch lange nicht, dass sie eine Genehmigung bekommen. Sie müssen selbst einen Antrag auf Familiennachzug zu Ihnen beantragen. Im Gegensatz zu Ihrer notwendigen Unterstützung benötigen sie selbst normalerweise nicht viel Aufmerksamkeit. Sie haben jedoch einen großen Einfluss auf die finanziellen Bedürfnisse, die der Kandidat vorweisen kann. Da wir die Familie sehr schätzen, werden wir keine Rechnungen für Minderjährige ausstellen. Dies steht unter der Bedingung, dass sowohl Ihre "bessere Hälfte" und Ihre Kinder mit Ihnen reisen und keine besondere Aufmerksamkeit benötigen.

 

Unser Honorar

Wir hätten ein Honorar von 1300 €, um Ihre erfolgreiche Einwanderung nach Deutschland vorzubereiten. Für Personen, die nicht von der Visumspflicht befreit sind, wird dieser Betrag in drei Raten gezahlt: 

  1. bei der Beauftragung,
  2. bei Erteilung des Einreisevisums,
  3. bei Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung.

 

Wie beauftragen Sie uns?

Ganz einfach:

  1. Füllen Sie das nachfolgende Auftragsformular aus.
  2. Laden Sie Ihren Lebenslauf hoch. Wenn Ihr Lebenslauf nicht auf Englisch oder Deutsch ist, legen Sie bitte eine deutsche Übersetzung bei.
  3. Laden Sie Zeugnisse über Ihre akademische Ausbildung und alles andere hoch, was Sie für wichtig halten.
  4. Sie können direkt nach dem Ausfüllen des Formulars bezahlen.
  5. Das war's!

Klicken Sie einfach auf den ersten Button für die Erstberatung, wenn Sie alles mit mir vorweg besprechen möchten. Ansonsten freuen wir uns auf Ihren Auftrag.

Sollte Ihnen das Honorar nicht passen, dann müssen Sie verhandeln. Wie das geht, haben wir hier ausführlich beschrieben.

 

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Auftrag zur HIlfe für eine Beschäftigung

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